ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand Mai 2025
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge von Konsumenten (nachfolgend auch „Verbraucher“) oder Unternehmen bzw. Institutionen (alle gemeinsam nachfolgend „Kunde“ bzw. „Kunden“) mit
FORVIDEO und ForMedia Handelsgesellschaft mbH
Porzellangasse 4-6
1090 Wien
Österreich
und werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung, welche auf www.forvideo.media/agb eingesehen werden kann.
Davon abweichende AGB des Kunden bzw. deren Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen, mit Ausnahme von schriftlich vereinbarten und durch ForMedia bestätigten Abweichungen.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Alle angegebenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf.
Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verrechnung erfolgt in Euro.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt in der durch den Kunden ausgewählten Form (Vorkasse, Banküberweisung, Bar, Kartenzahlung, etc). Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen in der Höhe der Sekundärmarktrendite plus 3% ab Fälligkeit als vereinbart.
Vertragsrücktritt durch das Unternehmen
Bei Annahmeverzug (Pkt. Lieferung, Transport, Annahmeverzug) sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Es genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle eines Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Wir sind berechtigt für Waren, die Gebrauchsspuren aufweisen und nicht in der Originalverpackung im wiederverkaufsfähigen Zustand sind, einen adäquaten Betrag zu verrechnen.
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,5 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Verbraucher bzw. Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2/zwei Wochen zu überschreiten bzw nach Absprache und Zusage des Kunden einen neuen Liefertermin zu vereinbaren. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten (gilt nicht für Verbraucher).
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft sondern um eine Dienstleistung, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Handelt es sich um eine Dienstleistung, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die erbrachte Leistung nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Haftung & Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Bei Verlust oder Beschädigung des beigestellten Materials haftet ForMedia nur bis zur Höhe des Grundmaterials, nicht jedoch für den Inhalt. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung alleine zu tragen hat.
Mängel: Der Verbraucher, Auftraggeber bzw. Kunde muss das von der ForMedia erstellte Projekt in eigener Verantwortung auf inhaltliche und textliche Mängel prüfen und
ForMedia etwaige Mängel in Bild und Ton binnen einer Woche nach Übersendung des betreffenden Projektes schriftlich anzeigen. ForMedia wird die Möglichkeit eingeräumt, Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist, zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszubessern. Spätestens eine Woche nach der Übersendung des erstellten oder per Nachfrist überarbeiteten Projektes gilt dieses als «ohne Beanstandungen akzeptiert». Dies gilt nicht für Mängel, die aus einer fehlerhaften oder geänderten Vorgabe des Auftraggebers entstehen.
Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Ist der Kunde Konsument im Sinne des KSCHG gilt die Zuständigkeit jenes Gerichts als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte für Videoproduktionen
- ForMedia verfügt gem. § 38/1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte. Insofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, verbleibt das Urheberrecht an dem fertiggestellten Projekt und aus bearbeiteten Teilen daraus bei ForMedia. ForMedia macht diesbezüglich alle moralischen und rechtlichen Ansprüche hinsichtlich des Urheberrechts geltend. Eine Verwendung der Produktion in anderen kommerziellen Bereichen bedarf der schriftlichen Zustimmung von ForMedia. Eine Ausnahme bilden spezielle Angebote, in denen es ausdrücklich gestattet ist, von der Videoproduktion im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen auch in anderen, kommerziellen Bereichen zu nutzen.
- Im Angebot/Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (ATL, BTL, räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
- Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, soferne sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung dieser abgetretenen Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
- Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet, jeden Einsatz des Auftragswerkes außerhalb der im Vertrag genannten Ländern und Zeiträumen der Produktionsfirma unverzüglich zu melden.
- Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Aufnahmedaten, Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial bei ForMedia.
- ForMedia verpflichtet sich das Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Werbe- oder Social Media Spots zwei Jahre, bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter schriftlich die Dauer einer weiteren Aufbewahrung zu fordern. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung ist entsprechend der Richtlinien der Berufsgruppe Werbefilmhersteller des Fachverbandes der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs zu verfahren.
- Sollen bei der Produktion Gegenstände abgebildet oder vorbestehende Werke verwendet werden, an denen Rechte Dritter oder des Kunden, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte bzw. entsprechende Nutzungsrechte bestehen, weist der Kunde ForMedia darauf von sich aus vor Vertragsabschluss ausdrücklich hin. Dabei benennt er ForMedia in Textform den Umfang dieser Rechte sowie Rechtsgrund und Umfang seiner Rechtsmacht, darüber zu verfügen.
- Verantwortlichkeit für Zusatzmaterial: Der Auftraggeber/Kunde garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an bereitgestelltem Zusatzmaterial verfügt
- ForMedia räumt dem Kunden seinerseits unentgeltlich ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes BTL „below the line“ Nutzungsrecht an dem Film für den unmittelbar eigenen Bedarf des Kunden zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes, auch in Form von Stand- bzw. Lichtbildern, in gedrucktem Werbematerial, auf Datenträgern sowie online unter dem eigenen Internet- und Social Media Auftritts des Kunden zur Werbung für sich selbst bzw. für das eigene Unternehmen, z.B. durch Vorführung auf Messen, Präsentationen, Firmenveranstaltungen, Jobbörsen, Verkaufsausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, ein. Nachträgliche Veränderungen am Filmwerk durch Dritte oder den Kunden selbst sind nicht zulässig. Die Rechteeinräumung erfolgt erst mit vollständigem Eingang der fälligen Vergütung bei ForMedia.
- ForMedia ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen bzw. im Abspann einen Hinweis auf die Videoproduktion mit Angabe der Webseite. ForMedia hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist ForMedia berechtigt, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite von Forvideo und ForMedia oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen, insbesondere auch den eigenen Social Media Kanälen.
- Eine Pflicht zur Verwertung des Videos besteht weder für den Kunden noch für ForMedia.
Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen – auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen – personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Von uns geschnittene und erstellte Filme und Videos, sowie Diashows bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Ihre Daten werden zum Zweck der Buchhaltung und Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Vertragsabwicklung unbedingt notwendig, wobei diese uns zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verantwortlich sind.
Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten, wie Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und seine digitalisierten Medien für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis), automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post und Newsletter zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Der Kunde stimmt zu, dass seine digitalisierten Materialien für Werbezwecke on- und offline verwendet werden können, und zwar in einer möglichst anonymisierten Form, sodass möglichst keine Rückschlüsse auf den Kunden bzw. den Urheber der Materialien gezogen werden können. Diese Zustimmung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen bzw. bei der Bestellung schon dementsprechend hinweisen.
Veröffentlichte technische Daten
Die von uns veröffentlichten technischen Daten stammen von den betreffenden Herstellern bzw. Lieferanten. Wir können daher keinerlei wie immer geartete Garantie für ihre Richtigkeit bzw. Vollständigkeit abgeben.
Rechte Dritter
Mit der Beauftragung einer von FORVIDEO oder der ForMedia angebotenen Dienstleistung sichert der Kunde zu, dass er an den Mediadaten, Bilddateien und Bildmaterialien, wie z.B. digitalen Fotos, Fotos, Negativen, Dias, Filme, Videos, etc. das alleinige Urheberrecht, Markenrecht, die Berechtigung zur Veröffentlichung sowie die Berechtigung zum Anbieten und Verändern besitzt. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf Bildinhalte, die einer Freigabe durch Dritte bedürfen. Der Kunde sichert ebenfalls zu, die Zustimmung von abgebildeten Personen auf den Mediadaten, Bilddateien und Bildmaterialien, wie z.B. digitalen Fotos, Fotos, Negativen, Dias, Filme, Videos, etc. eingeholt zu haben sowie Schutzrechte an abgebildeten Gegenständen nicht verletzt und notwendige Genehmigungen zur Abbildung eingeholt hat. Bei rechtlich geschützten Objekten muss der Kunde Einwilligung des Rechteinhabers besitzen. Sollten aus einer Verletzung von Rechten Dritter, aus einer Urheberrechtsverletzung oder aus einer Markenrechtsverletzung rechtliche oder sonstige Folgen entstehen, so trägt diese ausdrücklich und allein der Kunde. Der Kunde stellt FORVIDEO der ForMedia von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer der oben genannten Verletzungen hervorgehen.
Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, beeinflusst dies nicht die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt dann eine Regelung in Kraft, die der unwirksamen im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt.
Änderungen vorbehalten.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird das Handelsgericht 1010 Wien, Innere Stadt vereinbart, sofern nicht zwingend ein anderes Gericht zuständig ist.
AGB DOWNLOAD:
Klicken Sie auf das PDF Symbol, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere AGBs, als Dokument runterzuladen:
Stand Mai 2025